Haupinhalt
Einheimischenausweis
Wozu dient der Ausweis?
Verschiedene Bergbahnen und weitere Anbieterinnen und Anbieter gewähren der einheimischen Bevölkerung ermässigte Einzelbillette, Sportpässe, Eintritte oder andere Vergünstigungen. Voraussetzung dafür ist die Vorweisung eines gütigen persönlichen Einheimischenausweises.
Voraussetzung für den Bezug des Ausweises
Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person in Innertkirchen niedergelassen ist. Für Kinder bis zum vollendeten 6. Altersjahr ist die Ausgabe eines Einheimischenausweises nur in begründeten Ausnahmefällen vorgesehen.
Wichtig: Bei einer Erst- oder Neuausgabe ist immer ein aktuelles Passfoto nötig. Passfotos aus alten Ausweisen werden nicht wiederverwendet.
Gütigkeit
Der Ausweis ist ab dem Ausstelldatum ein Jahr gütig. Der Wohnsitz muss jährlich auf dem Ausweis durch die Wohnsitzgemeinde bestätigt werden. Personen, die in Innertkirchen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (L) angemeldet sind, wird der Ausweis für die Gültigkeitsdauer der Bewilligung ausgestellt oder verlängert.
Preis: CHF 15.00 (für Kinder bis zum vollendeten 15. Altersjahr kostenlos), jährliche Verlängerung kostenlos
Preis
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohner- und Fremdenkontrolle | 033 972 12 22 | stefanie.martins@innertkirchen.ch |