Haupinhalt
Adressänderung innerhalb der Gemeinde
Meldung einer Adressänderung...
...als Schweizer Bürgerin / Bürger
Die Adressänderung müssen Sie innert 14 Tagen am Schalter der Gemeindeverwaltung, telefonisch oder mit dem Online-Formular "Umzug innerhalb der Gemeinde" melden.
Die Adressänderung für Schweizer ist kostenlos.
...als Ausländerin / Ausländer
Die Adressänderung müssen Sie innert 14 Tagen am Schalter der Gemeindeverwaltung oder mit dem Online-Formular "Umzug innerhalb der Gemeinde" melden. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie des neuen Mietvertrags (Zustellung / Briefkasten Gemeindeverwaltung).
Die Fremdenkontrolle wird anschliessend einen neuen Ausländerausweis mit der neuen Adresse bestellen und Sie schriftlich benachrichtigen, sobald der neue Ausweis gegen eine Gebühr am Schalter abgeholt werden kann.
Preis
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohner- und Fremdenkontrolle | 033 972 12 22 | stefanie.martins@innertkirchen.ch |