Haupinhalt
Gemeinderat
Dem Gemeinderat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem anderen Organ übertragen sind. Organisation, Aufgaben und Zuständigkeitsbereich sind im Organisationsreglement vom 31. Mai 2013 sowie in der Organisationsverordnung vom 1. Januar 2017 geregelt.
Der Rat besteht mit seinem Präsidenten aus sieben Mitgliedern, welche alle drei Jahre neu gewählt werden. Wählbar sind Personen, welche in der Gemeinde Innertkirchen stimmberechtigt sind.
Die Gemeinderatssitzungen finden in der Regel alle 3 Wochen statt.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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