Haupinhalt

Gemeindeversammlung

Das höchste Organ der Gemeinde ist die Gemeindeversammlung. In der Regel finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen im Jahr (Budgetgemeinde / Rechnungsgemeinde)statt. Bei Bedarf können ausserordentliche Gemeindeversammlungen einberufen werden.

Dreissig Tage vor der Gemeindeversammlung wird die Bevölkerung über die Durchführung sowie die Traktanden mittels Publikation im Anzeiger Oberhasli informiert. An der Gemeindeversammlung dürfen nur traktandierte Geschäfte endgültig beschlossen werden.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Innertkirchen, Alexandra Santschi
alexandra.santschi@innertkirchen.ch

Ort

Die Gemeindeversammlungen finden alternierend in der Mehrzweckhalle Gadmen und im Grimseltor Innertkirchen, Saal, statt.
3862 Innertkirchen

Aufgaben

Die Stimmberechtigten beschliessen gemäss Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Innertkirchen vom 31. Mai 2013 u.a. folgende Sachgeschäfte:

  • Erlass / Änderung des Organisationsreglements
  • Erlass / Änderung der baulichen Grundordnung
  • Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist
  • Erfolgsrechnung
  • Budget der Erfolgsrechnung, mit der Anlage der obligatorischen und dem Satz der fakultativen Gemeindesteuern
  • Einmalige Ausgaben von mehr als CHF 200'000.00, vorbehältlich Art. 29 OgR
  • Gründung eines Gemeindeverbandes sowie den Beitritt in einen oder den Austritt aus einem Gemeindeverband

Voraussetzungen

Stimmberechtigt ist, wer seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist.

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