Haupinhalt
Zuzug, Wegzug, Umzug (eUmzugCH)
Melden Sie Ihre Anmeldung in Innertkirchen, Ihren Wegzug in eine andere Gemeinde oder einen Umzug innerhalb der Gemeinde ganz einfach online via eUmzugCH.
Was ist eUmzugCH?
eUmzugCH dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Gesetz ( Art. 11 RHG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.
Wer kann sich über eUmzugCH an- und abmelden?
Um eUmzugCH zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Volljährige Kinder, welche mit einem oder beiden Elternteilen im gleichen Haushalt leben und mitumziehen, müssen den Umzug eigenständig melden.
Dieser Dienst steht Personen mit Aufenthalt zu Ausbildungs- oder Arbeitszweck (Wochenaufenthalt) leider nicht zur Verfügung.
Was brauche ich, um mich vie eUmzugCH an- oder abzumelden?
- Angaben zu Ihrer Person (Angaben auf der Meldebestätigung, Schriftenempfangsschein oder Reisepass/Identitätskarte)
- Sozialversicherungsnummer (13-stellige AHV-Nummer, auch auf der Krankenversicherungskarte zu finden)
- Evtl. Kreditkarte (MasterCard, VISA, PostFinance Card, Twint) für die Bezahlung der allfälligen Gebühren
Zusätzliche Unterlagen bei ausländischer Staatsangehörigkeit:
- Reisedokument (Pass/Identitätskarte)
- Ausländerausweis
Hinweis: Sie werden im Verlauf des Eingabeprozesses allenfalls aufgefordert, gescannte Dokumente elektronisch einzureichen. Achten Sie darauf, dass Sie Vor- und Rückseite der Dokumente einscannen und einreichen. Ein Scanner ist nicht notwendig, Sie können mit ihrem Smartphone ein Foto in guter Qualität machen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite eUmzugCH
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohner- und Fremdenkontrolle | 033 972 12 22 | stefanie.martins@innertkirchen.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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