Haupinhalt

Siegelung

Bei jedem Todesfall ist ein Siegelungsprotokoll auszufüllen. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern. Zuständig für die Siegelung ist die Gemeinde. Untenstehend beschreiben wir Ihnen den Ablauf.

1. Bei einem Todesfall in Ihrer Familie nimmt jemand von der Gemeinde mit Ihnen Kontakt auf.

2. Gemeinsam wird ein Siegelungstermin vereinbart.

3. Die oder der Siegelungsbeauftragte notiert die vorhandenen Vermögenswerte, die vermutlichen Erbinnen und Erben und weitere Angaben im Siegelungsprotokoll.

4. Anschliessend stellt die Gemeinde das Siegelungsprotokoll dem zuständigen Regierungsstatthalteramt zu.

5. Oft ist ein Inventar nötig. In diesem Fall beauftragt das Regierungsstatthalteramt damit die Notarin oder den Notar, die oder den Sie im Siegelungsprotokoll angegeben haben. Wenn es kein Inventar braucht, teilt das Regierungsstatthalteramt Ihnen dies mit.

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